Allgemeine Geschäftsbedingen

gültig ab 01.01.2022

1.  Geltungsbereich

 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Silke Brenner angebotenen Dienstleistungen.

2.  Allgemeine Vertragsbedingungen

  • Das Tier wird von Aktive Schnauzen verwahrt, betreut und gepflegt. Während dieser Zeit bleibt der Tierhalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  • Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflicht­ Versicherung besteht.
  • Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit beim Tiersitter erleiden könnte, übernimmt der Tiersitter keine Haftung (es wird Rudelhaltung betrieben). Die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • Richtet das Tier beim Tiersitter Schäden an, so haftet hierfür der Tierhalter. Auch für Schäden die das Tier bei Dritten anrichtet, haftet alleine der Tierhalter.
  • Die zu betreuenden Hunde müssen gechipt oder anderweitig gekennzeichnet sein.
  • Krankheiten sind Aktive Schnauzen vor Auftragserteilung mitzuteilen. Der Kunde wird für Schäden an Dritten, die Infolge von Verschleppung von Krankheiten erfolgen, schadenersatzpflichtig.  Insbesondere Flohbefall und andere ansteckende Krankheiten sind unbedingt im Vorfeld auszuschließen.
  • Tierärztliche Behandlung
    • Der betreuende Tierarzt wird vertraglich Hält Aktive Schnauzen eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits jetzt darin ein, dass Aktive Schnauzen das Tier im Auftrag des Tierhalters auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Tierhalter in vollem Umfang.  Sollte das Tier so schwer erkranken, dass eine Euthanasie indiziert wäre, liegt die Entscheidung darüber im Ermessen des behandelnden Tierarztes.
    • Die entstandenen Arztkosten und Rezeptgebühren etc. werden nach Quittungsvorlagen zzgl. Fahrspesen und Aufwand in der Abschlussrechnung
  • Bei Todesfall eines Tieres wird dieses beim Tierarzt aufbewahrt, damit der Kunde entscheiden kann, wie das Tier bestattet werden soll. Die entstehenden Kosten trägt in vollem Umfang der Tierhalter.
  • Aktive Schnauzen verpflichtet sich das Tier art­ und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Aktive Schnauzen ist verpflichtet, die übertragenen Aufgaben mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.  Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber Aktive Schnauzen mit allen notwendigen Informationen versorgt und richtig instruiert.

  • Sollte ein Tier weglaufen und nicht zurückkommen, werden der Kunde, die Polizei, die umliegenden Tierpensionen, Tierheime und Tasso informiert.
  • Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Pension befindlichen Hunde bzw.  auf evtl.  Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Folgen.

3.  Kosten der Unterbringung bei Aktive Schnauzen

Urlaubsbetreuung
verträgliche Hunde35 Euro pro Übernachtung
bedingt verträgliche Hunde40 Euro pro Übernachtung

Die Übernachtung beginnt vom Bringen und läuft bis zum nächsten Tag 13.00 Uhr.

Tagesbetreuung
verträgliche Hunde30 Euro pro Tag
bedingt verträgliche Hunde35 Euro pro Tag

4.  Sonstige Regelungen

 

  • Sonderbehandlungen und Ähnliches bitte auf Anfrage (läufige Hündinnen, Welpen).

 

5.  Abschließende Bestimmungen

 

  • Vormerkungen

 

Vorzeitige Vormerkungen werden sehr gerne angenommen und verstehen sich als unverbindliche Vertragsoption ohne Kostenfolge.  Sie sind jederzeit unter Angaben der entsprechenden Daten möglich.

 

  • Reservierungen

 

Verbindliche Reservierungen kommen zustande sobald der Vertrag mit dem persönlichen Angebot schriftlich bestätigt (per Brief oder E­Mail mit Rückbestätigung) und eine Anzahlung von 50% entweder bar bezahlt oder auf das Konto von Aktive Schnauzen überwiesen wurde.

 

  • Vertragsverlängerung

 

  • Erfolgt die Rückkehr des Kunden nicht zum vereinbarten Termin, ist Aktive Schnauzen unverzüglich zu

 

  • Eine Vertragsverlängerung kann telefonisch oder per Mail zu den vereinbarten Tagespreisen erfolgen, sofern Betreuungsplatz vorhanden

 

 

  • Rücktritt/ Annullierung des Vertrages

 

Tritt ein Kunde vom Vertrag mit Aktive Schnauzen zurück, gilt der Betrag in folgendem Umfang als geschuldet:

 

In der Urlaubsbetreuung:

 

  • ab 14 Tage vor Vertragsbeginn: ……….. 50 %
  • ab 7 Tage vor Vertragsbeginn: ………….. 80 %
  • ab dem 3. Tag vor Vertragsbeginn: …. 100 %

…  der jeweiligen Rechnungssumme.

 

In der Tagesbetreuung:

 

  • ab 24 Stunden vor Antritt der geplanten Betreuung: 100%

…  der jeweiligen Rechnungssumme.

 

Der Stornierungsgrund ist unerheblich.

 

  • Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise verstehen sich in Euro (€).  Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

 

  • Die Betreuungskosten werden zu mindestens 50 % bei der verbindlichen Reservierung fällig.

 

Die verbleibenden 50 % und die Kaution sind spätestens bei Auftragsbeginn zu zahlen.

 

  • Stammkunden können auf Wunsch mittels Rechnung überweisen.

 

  • Die Rechnungen sind zahlbar sofort rein netto nach Erhalt

 

  • Die Mahngebühr beträgt 5,00 Euro

 

  • Nach erfolgloser Mahnung erfolgt die

 

  • Kaution

 

  • Bis spätestens zu Beginn des Aufenthaltes des Tieres bei Aktive Schnauzen ist eine Kaution in Höhe von 100,00 EUR zu hinterlegen, um zu gewährleisten:

Dass der Tierbesitzer sein Tier nach Ablauf der Betreuung wieder abholt.

Dass der Tierbesitzer im Fall einer notwendigen tierärztlichen Behandlung die Kosten für diese übernimmt.

 

  • Die Kaution wird nach Abholung des Tieres und abschließender Begleichung offener Kosten durch den Tierhalter von Aktive Schnauzen in voller Höhe

 

  • Anspruch auf Rückzahlung der Kaution erlischt, wenn Tiere 5 Tage nach vereinbartem Abholtermin nicht wieder vom Tiersitter abgeholt wurden.

 

Weiterhin besteht kein Anspruch bzw.  nur noch Teilanspruch auf die Rückzahlung   der Kaution, wenn Tiere länger als vereinbart betreut werden müssen bzw.  Kosten für tierärztliche Behandlung von dem Tierbesitzer nicht bezahlt werden.  Die dem Tiersitter dadurch entstandenen Kosten werden gegen die Kaution aufgerechnet.

 

 

  • Für den Fall, dass das Tier nicht termingerecht abgeholt wird, ist Aktive Schnauzen berechtigt das Tier anderweitig, auch kostenpflichtig, unterzubringen (Tierheim /tierliebe Person). Sollten Aktive Schnauzen durch Nichtabholung weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Tierhalter.

 

 

6.  Schlussbestimmungen

 

Alle nicht definierten Angelegenheiten unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.  undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die AGB gelesen zu haben und erkenne sie an.

 

 

 

 

 

(Unterschrift)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Silke Brenner |  IBAN: DE98 6809 2000 0015 9847 08 |  BIC: GENODE61EMM

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